Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Ausgleichsgesetz der Planung

Berücksichtigung der Interdependenzen zwischen den einzelnen Teilplänen und Beseitigung auftretender Diskrepanzen. Bestimmend für die Gesamtplanung ist der schwächste Teilbereich (Minimumsektor, Engpaßbereich), der z. B. in der Leistungserstellung, -verwertung sowie im Finanzbereich liegen kann. Der Minimumsektor kann wechseln; eine entsprechende Änderung der Planung ist erforderlich. Kurzfristig läßt sich der Minimumsektor nicht beseitigen, langfristig wird versucht, den Engpaßbereich auf das Niveau der anderen Teilbereiche z. B. durch Erweiterungsinvestitionen einzuregulieren. - Vgl. auch Plankoordination, Unternehmensplanung VI.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Ausgleichsfunktion des Preises
Ausgleichskalkulation

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : revolvierender Kredit | Innenrevision | Chow-Test | Konsumgütermarktforschung | Veranlassungsverbot
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum