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Außenhandelsgleichgewicht

Tauschgleichgewicht, in der realen Außenwirtschaftstheorie für den Zwei-Länder-/Zwei-Güter-Fall abgeleitete Konstellation im Außenhandel, in der es keine Möglichkeit mehr gibt, durch weiteren Güteraustausch die Wohlfahrtsposition beider Länder zu erhöhen. Da in diesem Modell Freihandel und damit die Verschmelzung der betreffenden Gütermärkte unterstellt wird, gilt (unter Vernachlässigung der Transportkosten) jeweils dasselbe Austauschverhältnis zwischen den beiden Gütern. Im Außenhandelsgleichgewicht ist für Exportangebot und Importnachfrage die Bedingung erfüllt, daß die Grenzraten der Substitution in beiden Ländern diesem einheitlichen Austauschverhältnis entsprechen. - In der in der realen Außenwirtschaftstheorie üblicherweise verwendeten graphischen Darstellung sind die Austauschmengen im Außenhandelsgleichgewicht durch den Schnittpunkt der inländischen und ausländischen Tauschkurve determiniert, da dieser Punkt sowohl eine inländische als auch eine ausländische Indifferenzkurve tangiert. - Zu beachten ist, daß bei der betrachteten Konstellation zwar die Wohlfahrt beider Länder als ganzes (Weltwohlfahrt) über das durch das Außenhandelsgleichgewicht determinierte Maß hinaus nicht gesteigert werden kann, ein einzelnes Land allerdings die Möglichkeit hat, durch Erhebung eines Zolls seine Wohlfahrtsposition auf Kosten des anderen Landes zu erhöhen (vgl. im einzelnen Optimalzoll).

 

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