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Bargeschäfte

Barverkauf, im Warenverkehr die Lieferung von Waren gegen Barzahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist im Gegensatz zu Zielkäufen bzw. -verkäufen. - Buchungen bei Bewirkung der Leistungen Zug um Zug: Kassekonto an Warenverkaufskonto und Mehrwertsteuer (beim Verkäufer) bzw. Wareneingangskonto und Vorsteuer an Kassekonto (beim Käufer), d. h. ohne Einschaltung eines Kontokorrentkontos; bei einer Zahlungsklausel wie z. Bargeschäfte "netto Kasse innerhalb 10 Tagen" ist dagegen Zwischenschaltung von Kontokorrentkonten erforderlich.

 

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