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Basisbeschäftigung

Begriff der Plankostenrechnung für die der Leistungs- und Verbrauchsplanung zugrunde gelegte Beschäftigung. Basisbeschäftigung der einzelnen Kostenstellen ist Bezugsgrundlage für die erreichte Beschäftigung (Beschäftigungsgrad in %). Als Basisbeschäftigung kann gewählt werden: a) die bei voller Auslastung jeder Kostenstelle unter normalen Bedingungen, d. h. bei Einrechnung aller unvermeidbaren Nebentätigkeiten und Verlustzeiten, erzielbare Leistungsmenge; vgl. Kapazitätsplanung; b) die von der erwarteten Absatzmenge her sich ergebende Beschäftigungsgröße (Planbeschäftigung); vgl. Absatzplanung; c) die von irgendeinem Engpaß her begrenzte Menge; vgl. Engpaßplanung. - Beschäftigungsgrade, die sich auf verschiedene Basisbeschäftigung beziehen, sind untereinander nicht vergleichbar. - Vgl. auch Bestbeschäftigung.

 

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