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Bündelbedingung

Begriff der Netzplantechnik, für eine spezielle Anordnungsbeziehung zwischen einem Vorgang und seinen Vorgängern, bei der der betreffende Vorgang bereits beginnen kann, wenn nur eine gewisse Anzahl seiner Vorgänger beendet ist. - Vgl. auch Netzplantechnik III 2, MPM.

 

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