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Deckungslast

ursprünglich der einem Erfolgsbereich auferlegte Teil des mehreren Bereichen gemeinsamen Deckungsbedarfs. Zunehmend auch i. S. v. Deckungsrate gebraucht. Die Zuteilung erfolgt nach unternehmenspolitischen Gesichtspunkten in einem mehrperiodigen Planungs- und Ausgleichsprozeß. Zu berücksichtigen sind: a) Disponierbarkeit der periodenspezifischen Aktivitäten; b) Verkettung des erwarteten Deckungsbedarfs und der Deckungsmöglichkeiten der Folgeperioden.

 

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