Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Eigentumsvermutung

gesetzliche Vermutung nach § 1006 BGB, daß der Eigenbesitzer einer Sache auch deren Eigentümer sei. Im Streitfall muß also der Gegner des Eigenbesitzers beweisen, daß dieser kein Eigentum hat.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Eigentumsrecht
Eigentumsverzicht

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Printwerbung | Verpfändung | syntality | Kommando | Markterschließung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum