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Erfolgsspaltung

Erfolgsaufspaltung. 1. I. e. S.: Aufteilung des Unternehmungsergebnisses in Betriebsergebnis und neutrales Ergebnis. - 2. I. w. S.: Jeder nach Quellen gegliederte Erfolgsnachweis, z. B. Aufspaltung des Erfolgs nach regionalen Gesichtspunkten (nach Filialen, Abteilungen, In- und Auslandsumsatz etc.) oder nach sachlichen Gesichtspunkten (Warengattungen, Haupt- und Nebengeschäft etc.). Erfolgsspaltung sind häufig durch Erlösverbundenheiten enge Grenzen gesetzt, insbes. muß jeder Versuch einer vertikalen Erfolgsspaltung (Aufteilen eines Gesamterfolgs in einen Beschaffungs-, Produktions- und Absatzerfolg) scheitern. - Vgl. auch Absatzsegmentrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, Erfolgsquellenanalyse.

 

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