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Eventualhaushalt

1. Begriff: Haushaltsplan, der ermöglicht, aus konjunkturellen Gründen (fiscal policy) resultierende Ausgabennotwendigkeiten auf eine haushaltsmäßige Grundlage zu stellen. Der Eventualhaushalt tritt nur eventuell, z. B. bei Über- oder Unterschreiten vorher festgelegter Grenzen von Konjunkturindikatoren, in Kraft. - 2. Im Aufstellungsverfahren besteht eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Nachtragshaushalt oder Ergänzungshaushalt; der Eventualhaushalt verschmilzt jedoch nicht mit dem Hauptetat in der Durchführung, sondern besteht neben diesem. - 3. Vorteile: Finanzierung und Auswahl der durchzuführenden Projekte steht schon fest, wenn z. B. eine Belebung der Nachfrage notwendig wird; Fehlleitung volkswirtschaftlicher Ressourcen im Rahmen der Stabilitätspolitik kann dadurch vermindert werden. - 4. Nachteile: Gefährdung der Einheitlichkeit des Budgets sowie Planungsprobleme, eventuell auch Mitnahmeeffekte oder allokative Fehllenkungen, da z. B. bei "Schubladenprogrammen", die mittels des Eventualhaushalt finanziert werden, die eigentlichen Präferenzen der Nachfrager verzerrt werden können.

 

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