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Handwerk

1. Begriff: a) Handwerk als Tätigkeit: Selbständige Erwerbstätigkeit auf dem Gebiet der Be- und Verarbeitung von Stoffen sowie im Reparatur- und Dienstleistungsbereich, gerichtet auf Befriedigung individualisierter Bedürfnisse durch Leistungen, die ein Ergebnis der Persönlichkeit des handwerklich schaffenden Menschen, seiner umfassenden beruflichen Ausbildung und des üblichen Einsatzes seiner Kräfte und Mittel sind (Definition der Rencontres de St. Gall, April 1949). - b) Handwerk als Berufsstand: Gesamtheit jener Gruppe von Wirtschaftenden, die ihre Tätigkeit mit einer in längerer Ausbildung erhaltenen Fähigkeit und Geschicklichkeit ausüben. - 2. Gruppen/Zweige: Gruppen nach der Gliederungssystematik der HandwO sind Bau- und Ausbaugewerbe, Metallgewerbe, Holzgewerbe, Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe, Nahrungsmittelgewerbe, Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie chemische und Reinigungsgewerbe, Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe. - 3. Wirtschaftliche Bedeutung: Vgl. Übersicht.

 

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