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			   |  | Jubiläumszuwendung Zuwendung des Arbeitgebers aus Anlaß eines Arbeitnehmer- oder Firmenjubiläums. Steuerfrei sind im Falle von Arbeitnehmerjubiläen Zuwendungen in Höhe von 600 DM für 10jährige, 1200 DM für 25jährige, 2400 DM bei 40-, 50- und 60jähriger Firmenzugehörigkeit. Bei Geschäftsjubiläen sind 1200 DM steuerfrei. Soweit Jubiläumszuwendung diese Grenzen übersteigen, muß nur der übersteigende Betrag versteuert werden.    
                  
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