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kontrollierbare Kosten

1. I. e. S.: Kosten, die direkt bei einer Aktivität (Handlung, Maßnahme) oder Kostenstelle durch einen Verantwortlichen (oder eine Personengruppe gemeinsam) an einer bestimmten Stelle der Organisationshierarchie (innerhalb der betrachteten Periode und beim betrachteten Bezugsobjekt) gesteuert oder maßgeblich beeinflußt werden können. Gegebenenfalls muß zwischen Kontrollierbarkeit der Art, der Maßnahme, der Mengen- oder Preiskomponente, Terminen, Teilfunktionen etc. unterschieden werden. - Vgl. auch verantwortungsorientiertes Rechnungswesen. - 2. I. w. S.: Es werden auch Natureinflüsse oder (durch den Staat, Geschäftspartner, Konkurrenten) fremdgesteuerte Einflußfaktoren einbezogen, soweit deren Einfluß quantifizierbar oder für die Interpretation relevant ist. - Vgl. auch Kontrollierbarkeit.

 

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