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Lebensmittelfälschung

Änderung der Ware, die nach außen nicht erkennbare Qualitätsbeeinträchtigung oder Wertminderung zur Folge hat. Lebensmittelfälschung ist verboten und strafbar gem. §§ 17, 52 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG).

 

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