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Mehrarbeit

Begriff der alten Arbeitszeitordnung für Arbeit, die über die frühere gesetzliche Normalarbeitszeit von 48 Wochenstunden hinausging. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das die AZO abgelöst hat, enthält zu Mehrarbeit nichts. Der Begriff taucht noch auf in § 46 SchwbG, wonach Schwerbehinderte auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen sind. Werdende und stillende Mütter dürfen nach § 8 MuSchG nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden, die dort näher definiert ist.

 

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