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neue Tatsachen

steuerrechtliche Behandlung: neue Tatsachen T. führen zu einer Korrektur von Steuerverwaltungsakten gem. § 173 AO zuungunsten des Steuerpflichtigen oder zu seinen Gunsten, wenn ihn kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden trifft. Tatsache ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann. - Vgl. auch neue Beweismittel.

 

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