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Neutralität der Besteuerung

ordnungspolitischer Besteuerungsgrundsatz, mit Steuern keine allokativen Verzerrungen herbeizuführen. In dieser Allgemeingültigkeit ist die Neutralität der Besteuerung d. B. heute überholt, da Steuern neben fiskalischen auch nichtfiskalische Ziele zugrunde liegen (nichtfiskalische Besteuerung, Ordnungssteuer). Abgesehen von gewollten Eingriffen in die Produktions- und Konsumstrukturen soll die Besteuerung jedoch möglichst neutral auf den Wettbewerb wirken. - Renaissance des Grundsatzes im Konzept der Angebotsökonomik.

 

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