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örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern

werden von Gemeinden auf der Grundlage von gemeindlichen Abgabesatzungen erhoben. Von geringer Bedeutung ist die Getränkesteuer, die Hundesteuer hat ihre relative Position behaupten können, desgleichen die Vergnügungs- und Glückspielbesteuerung. Neuerdings wird die Einführung einer Steuer auf Einweggeschirr diskutiert. Alle diese Steuern sind Bagatellsteuern.

 

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