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offenbare Unmöglichkeit des Buchführungsergebnisses

Begriff des Steuerwesens für ein Buchführungsergebnis, das in auffallendem Mißverhältnis zu den Ergebnissen anderer vergleichbarer Unternehmen der gleichen Branche steht. O.U. berechtigt die Finanzbehörde, die Besteuerungsgrundlage zu schätzen (Schätzung), obwohl die Buchführung formell in Ordnung erscheint.

 

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