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Pauschalwertberichtigungen

Wertberichtigungen für eine Bilanzposition insgesamt (nicht für die einzelnen Gegenstände). Nach HGB 1985 ist die Bildung von Pauschalwertberichtigungen zumindest für Kapitalgesellschaften durch Ausweis eines passiven Wertberichtigungskontos in der Bilanz nicht mehr zulässig.

 

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