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Preiskartell

befristete Vereinbarung selbständiger Unternehmen desselben Produktionszweiges über Mindestpreise. Preiskartell verstoßen durch die hervorgerufene Wettbewerbsbeschränkung gegen § 1 GWB. - Sonderform: Submissionskartell. - Vgl. auch Kartell.

 

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