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Referenzperiodensystem

Vorverdienstprinzip, Bezugsmethode, in Gesetzen vorgesehenes Prinzip zur Berechnung des Arbeitsentgelts, wenn ein Arbeitgeber, ohne daß der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringt, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen hat. Bei dem Referenzperiodensystem wird zur Berechnung auf eine vorhergehende Lohnperiode (i. d. Referenzperiodensystem drei Monate) Bezug genommen und für diese der durchschnittliche Verdienst ermittelt, der zu zahlen ist (vgl. z. B. § 11 BUrlG). - Anders: Lohnausfallprinzip.

 

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