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Rentenzahlung

aufgrund von Ansprüchen aus Rentenversicherungen (gesetzlichen und privaten) zu leistende Zahlungen. Rentenzahlung der Sozialversicherung werden z. T. unmittelbar durch die Versicherungsträger, z. T. auch durch Vermittlung der Post getätigt. Anstelle der laufenden Rentenzahlung ist u. U. Abfindung möglich.

 

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