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Sichtvermerk

Visum, Vermerk eines diplomatischen oder konsularischen Vertreters eines fremden Staates im Paß, der die Einreise in das betreffende Staatsgebiet erlaubt. - Sichtvermerkszwang kann ausnahmsweise auch als Ausreiseerlaubnis angeordnet werden. Sichtvermerk ist Sonderform der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer (§ 3 III AuslG). - Die Bundesrep. D. hat durch gegenseitige Abkommen mit den meisten europäischen Staaten auf Sichtvermerk verzichtet.

 

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