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Sozialvermögen

1. Sammelbezeichnung für das sozialen Zwecken dienende Betriebsvermögen (z. B. Werkwohnungen, -siedlung, -schule, -bücherei, -omnibusse), das in seiner relativen Größe und Struktur die betriebliche Sozialpolitik aufzeigt. Das Sozialvermögen steht mit dem betriebswirtschaftlichen Humankapital in keiner unmittelbaren Beziehung. - Vgl. auch Sozialbilanz. - 2. Bezeichnung für die der Allgemeinheit dienenden Vermögenswerte, z. B. Straßen, Brücken.

 

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