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Steuerkapitalisierung

Abzug des kapitalisierten jährlichen Steuerbetrags von dem Kaufpreis eines besteuerten Vermögensobjekts. Ziel ist, daß dem Käufer aus dem aufgewendeten Kaufpreis unbeschadet seiner laufenden Steuerzahlung die gleiche Nettoverzinsung verbleibt wie ohne Besteuerung.

 

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