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Streckensatz

im Bahnverkehr der Tarifsatz für 100 kg zu beförderndes Gut, bezogen auf die Länge des Beförderungsweges. 1. Einheitlicher Satz, wenn die aus den gebildeten Frachtsätzen unabhängig von der Wegstrecke gleich hoch bleiben. - 2. Gestaffelter Satz, wenn die Steigerung der Frachtsätze unterproportional zur Zunahme der Beförderungsstrecke erfolgt: a) durch Anstoß: Addition der Streckensatz für die Teilstrecke; b) durch Durchrechnen: Der Streckensatz der letzten Staffel wird für die gesamte Streckenlänge berechnet; c) bei Festlegung der Beförderungspreise im Zonensystem entstehen sprunghafte Frachtkostenerhöhungen bei Überschreiten der "Zahlgrenzen", innerhalb der Zone besteht mit zunehmender Weglänge stark degressive Frachtkostenentwicklung.

 

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