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Tarifregister

beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geführtes Verzeichnis, in dem Tarifverträge und Allgemeinverbindlichkeitserklärungen eingetragen werden (§ 6 TVG). Jedermann kann in das Tarifregister Einsicht nehmen. Es werden gleichfalls Tarifregister bei den Bundesländern geführt.

 

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