Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

unzulässige Rechtsausübung

Ausübung eines formell bestehenden Rechts, die dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwiderläuft. unzulässige Rechtsausübung R. genießt keinen Rechtsschutz. Vorliegen einer u. R. selbst im Einzelfall oft schwer und nur nach den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen. Bloße Unbilligkeit genügt nicht.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
unzulässige Lösung
Unzuständigkeit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Nutzungsgenossenschaften | Ordnungskonformität | Ertragsfähigkeit | Ehebewegung | Branchenstatistik
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum