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Verordnungsblattgebühr

Arzneikostengebühr, Rezeptgebühr, bis 1988 von dem Versicherten, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, zu zahlender Anteil beim Erwerb von Arzneimitteln; seit 1989 ersetzt durch Festbetragsregelungen für Arznei- und Verbandmittel, verbunden mit Zuzahlungen durch den Versicherten. Zwischenzeitlich bereits mehrfache Änderungen. Seit 1. 1. 1994 beträgt die Zahlung zu jedem verordneten Arznei- und Verbandmittel für kleine Packungsgrößen 3 DM je Packung, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels, für mittlere Packungsgrößen 5 DM je Packung und für größere Packungsgrößen 7 DM je Packung (§ 31 IV SGB V i. d. F. des Gesetzes vom 21. 12. 1992, BGBl I 2266).

 

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