Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Volksbegehren

aus der Mitte des Volkes kommender Antrag auf Durchführung eines Volksentscheids oder auf Befassung der Gesetzgebungsorgane mit einem bestimmten Gegenstand. Im Grundgesetz nur im Zusammenhang mit der Neugliederung des Bundesgebietes in Art. 29 IV GG geregelt. Weitergehende Regelungen in den Länderverfassungen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Volksbefragung
Volkseigener Betrieb (VEB)

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Systematik | Goldanleihe | Weilsches Verfahren | Verteilungsgesetz | Landkreis
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum