Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Wirtschaftsstrafrecht

gesetzlich nicht fixierter Sammelbegriff für Straftatbestände, die Wirtschaftsstraftaten zum Gegenstand haben.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Wirtschaftsstrafkammer
Wirtschaftsstraftaten

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Bestandsgrößen | firmenbezogener Verbandstarifvertrag | Betriebsübergang | Universalitätsprinzip | Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum