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Ausgabensteuer

1. Gemäß der Steuerklassifikation von R. Nöll v. d. Nahmer eine andere Bezeichnung für Verbrauchsteuern. Die Ausgabensteuer ist eine Steuer auf die Einkommensverwendung: Ausgangspunkt für die Besteuerung bildet die Verausgabung der erzielten Einnahmen durch die privaten Haushalte. - 2. Nach N. Kaldor: eine Steuer, die generell an die Einkommensverwendung anknüpft, aber die Sparleistung frei läßt. I. d. S. kann sie die Einkommensteuer ersetzen und zu einer Steuer werden, die das gesamte Steuersystem bestimmt, besonders wenn sie die persönliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen versucht (persönliche A.).

 

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