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Ausschuß für Kreditfragen der öffentlichen Hand

seit 1975 bestehender Ausschuß zur Koordination der Verschuldungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden. Als Vorgänger existierte seit 1965 der "Runde Tisch" beim Bundesminister für Wirtschaft, der beratend und empfehlend zu Reihenfolge, Umfang und Ausstattung öffentlicher Anleihen Stellung zu nehmen hatte. Mit dem Stabilitätsgesetz (StabG) wurde diese Institution durch den Konjunkturrat abgelöst, der sich 1975 in den eigentlichen Konjunkturrat und den Ausschuß für Kreditfragen der öffentlichen Hand f. K. d. ö. H. teilte. Die Effizienz dieses Ausschusses ist gering.

 

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