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Bautätigkeitsstatistik

neben der Bauberichtserstattung Teil der Baustatistik. Bautätigkeitsstatistik erfaßt alle genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Im Nichtwohnbau - mit Ausnahme von Gebäuden mit Wohnraum - sind Bagatellbauten erst ab 350 m3 Rauminhalt oder ab 25.000 DM veranschlagte Kosten einbezogen. Nachweis der erteilten Baugenehmigungen für Gebäude und Wohnungen anhand der Anträge der Bauwilligen, der Baufertigstellungen anhand der Unterlagen der Bauaufsichtsbeshörden. Am Jahresende Erhebung des Bauüberhangs von noch nicht fertiggestellten Bauvorhaben nach dem erreichten Baufortschritt. - Rechtsgrundlage: 2. Gesetz über die Durchführung von Statistiken der Bautätigkeit und die Fortschreibung des Gebäudebestandes vom 27. 7. 1978 (BGBl I 1118).

 

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