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Beförderungsteuer

mit Wirkung des Umsatzsteuergesetzes vom 29. 5. 1967 zum 1. 1. 1968 aufgehobene Steuer; belastete insbes. die Beförderung von Personen und Gütern mittels Schienenbahn oder Kraftfahrzeug innerhalb des Bundesgebietes durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens.

 

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