Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Belegbuchhaltung

Zettelbuchhaltung, Buchhaltungsform, bei der die Belege nicht nur als Buchungsunterlagen für die Grundbücher dienen, sondern selbst gesammelt und geordnet zu Grundbüchern zusammengefaßt werden. Durch Formularsätze (bis zu acht Durchschriften) werden, wenn möglich, zweckmäßige Belege gleichzeitig mit Kundenbenachrichtigungen, Rechnung etc. hergestellt. Belege werden numeriert (oben); die Belegnummer genügt meist zur Buchungserläuterung auf den Konten. Die Beträge der Belege werden mittels Additionsmaschine addiert; der Additionsstreifen ergänzt das Beleg-Grundbuch. Die Buchungen erfolgen unmittelbar aus dem Beleg auf die Personen- und die Sachkonten.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Beleg
Belegenheitsfinanzamt

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : wohlwollender Diktator | Handelshemmnisse | dünn besetzte Matrix | Bankwochenstichtage | Pooler
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum