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Berichtsheft

vom Auszubildenden zu führender Ausbildungs- oder Tätigkeitsnachweis, sofern dies in der Ausbildungsordnung verlangt wird. Im Berichtsheft sind stichwortartig mindestens wöchentlich die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. die ausgeführten Tätigkeiten aufzuführen und durch die an der Ausbildung beteiligten Personen monatlich prüfen und abzeichnen zu lassen. Vorlage des Berichtsheft ist ggf. eine Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildungsabschlußprüfung (§ 39 I Nr. 2 BBiG bzw. § 36 I 2 HandwO).

 

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