Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

berufliche Weiterbildung

Bereich der Fortsetzung der Berufsbildung, der einen Berufsabschluß und/oder eine Berufstätigkeit mit den entsprechenden Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen innerhalb eines Berufsfeldes voraussetzt. Als umfassender Sammelbegriff bezeichnet b. W. sowohl Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung innerhalb des bisherigen Berufsfeldes (berufliche Fortbildung) als auch die mit einem Wechsel des Berufsfeldes verbundenen Maßnahmen (berufliche Umschulung). Wesentliche Rechtsgrundlagen der b. W. sind Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung und Arbeitsförderungsgesetz (AFG); im AFG werden die Voraussetzungen und Bedingungen für eine finanzielle Förderung der b. W. festgelegt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
berufliche Umschulung
berufliches Bildungswesen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Auslandshandelskammern (AHK) | Deutsche Außenhandelsbank AG | Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) | Zustandsraum | Kargoversicherung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum