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Berufsfachschulen

Schulen mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie haben die Aufgabe, allgemeine und fachliche Inhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen, den Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen, einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu ersetzen oder ihn zu einem Berufsausbildungsabschluß zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann. - Als Zugangsvoraussetzung gilt i. d. R. das Abschlußzeugnis der Hauptschule. Je nach schulartenspezifischen Anforderungen können jedoch auch Realschulabschluß bzw. Reifezeugnis verlangt werden. - Berechtigungen/Abschlüsse: Je nach Dauer der Ausbildung wird durch den Besuch der Berufsfachschulen die Berufsschulpflicht erfüllt bzw. verkürzt (Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung vom 4. 7. 1972 (BGBl I 1155) m. spät. Änd.). Die zweijährigen Berufsfachschulen führen zu einem mittleren Bildungsabschluß als Eingangsvoraussetzung für weiterführende Bildungsgänge (Fachoberschule, Fachschule, Fachgymnasium). - Fachrichtungen: Kaufmännische, gewerblich-technische, landwirtschaftliche, pflegerische, sozialpädagogische, landwirtschaftliche Berufsfachschulen

 

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