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betrieblicher Ausbildungsplan

betriebsindividuell aufzustellende sachliche und zeitliche Ordnung der Berufsausbildung, die mit dem Ausbildungsberufsbild, dem Ausbildungsrahmenplan und den Prüfungsanforderungen (Ausbildungsordnung) abgestimmt sein muß. Bei der Erstellung des b. A. werden die Ausbildungsbetriebe nach § 45 BBiG von Ausbildungsberatern der zuständigen Stellen unterstützt und kontrolliert. - Vgl. auch betriebliche Ausbildung.

 

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