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Betriebsfläche

1. I. S. des Liegenschaftskatasters (Begriffsbestimmung der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder): Unbebaute Flächen, die vorherrschend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- oder Entsorgung genutzt werden. - 2. Die Betriebsfläche der landwirtschaftlichen Betriebe umfaßt neben der landwirtschaftlich genutzten Fläche auch nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Flächen, Öd- und Umland, unkultivierte Moorflächen, Waldflächen, Gewässer, Gebäude- und Hofflächen, Wegeland, Park- und Grünanlagen, Ziergärten.

 

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