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Betriebssystem (BS)

I. Wirtschaftsinformatik: Sammelbegriff für Programme (Systemprogramme), die den Betrieb eines Computers erst möglich machen; auch als operating system (OS) bezeichnet. Sie steuern und überwachen das Zusammenspiel der Hardwarekomponenten im Rahmen der Auftrags-, Daten-, Arbeitsspeicher- und Programmverwaltung (insbes. die Abwicklung einzelner Anwendungsprogramme, den Zugriff von Benutzern auf bestimmte Ressourcen) sowie der Systemsicherung (Fehlererkennung und -behebung). Das Betriebssystem (BS) macht ein Datenverarbeitungssystem erst bedienbar und beherrschbar. - Bekannte B.: MVS, VM (virtuelle Maschinen) und BS 2000 für Großrechner; Unix für Minicomputer; MS-DOS für Personal Computer.
II. Standorttheorie: landwirtschaftliche Betriebssysteme.

 

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