Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bezirksgericht

grundsätzlich zweitinstanzliches Gericht im Gebiet der ehemaligen DDR außer Ost-Berlin. Entschied über die Beschwerden und Berufungen gegen die Entscheidungen des Kreisgerichts, soweit nicht eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bezirksgericht gegeben war. Bezirksgericht und Kreisgerichte wurden bis 1994 in die in den alten Ländern geltenden Gerichtsorganisationen überführt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Beziehungszahl
Bezirksgüterfernverkehr

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : GSG | Stillzeit | Dienstleistungsmarktforschung | Berufskolleg | Programmgenerator
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum