Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

billigst

bedeutet in Börsenaufträgen, daß der Kaufauftrag ohne Limit, d. h. zum jeweiligen Börsenkurs ausgeführt werden soll. - Vgl. auch bestens, Notierungen an der Börse.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Billigkeitserlaß
Billion

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Formblätter | Durchführungsbestimmungen | Refinement | Materialbeistellung | analoge Darstellung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum