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Notierungen an der Börse

Quotation, Festsetzung der Börsenkurse (Kursfeststellung).
I. Arten: 1. Einheitskursnotierung (Kassakurs): Alle Kauf- und Verkaufsaufträge werden von den Kursmaklern im Skontrobuch eingetragen. Zum Börsenschluß wird nach dem Meistausführungsprinzip derjenige Kurs bestimmt, zu dem die größten Umsätze möglich sind und es erfolgt Abrechnung aller Geschäfte zu diesem Kurs. Vorherrschend in der Bundesrep. D. - Beispiel: Es liegen beim Kursmakler vor:
Zum Kurs von 132 können 5000 Aktien umgesetzt werden (Aufträge Nr. 1, 2, 6, 7, 8; Nr. 6 allerdings nur teilweise). Die Notiz lautet also 132. - 2. Variable Notierung (fortlaufende Notierung): Individuelle Kursfestsetzung bei jedem Geschäft; bei Aktien mit regelmäßigem Umsatz gebräuchlich (in der Bundesrep. D. ca. ein Viertel aller börsennotierten Aktien). Voraussetzung für Abwicklung eines Geschäfts im variablen Handel ist Mindestabschluß von 50 Stück, bei Wandel- und Optionsanleihen nominell 5000 DM. - Im Kurszettel werden i. d. R. nicht alle Einzelkurse veröffentlicht, sondern nur eine Auswahl (Anfangs- und Schlußkurse, Höchst- und Niedrigstkurse). - 3. Spannenpreise: Spanne zwischen Angebots- und Nachfragepreis des betreffenden Börsentags. Nur im Freiverkehr (Telefonhandel) üblich.
II. Veröffentlichung: 1. Prozentnotierungen: Angabe der Notierung in Prozent des Wertpapiernennbetrags, gebräuchlich bei verzinslichen Wertpapieren. - 2. Stücknotierungen: Angabe der Notierung in Preis pro Stück, vorwiegend bei Aktien.
III. Aussetzung: Die Notierung eines Wertpapiers kann vom Börsenvorstand unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt werden, falls sehr starke Kursveränderungen zu erwarten sind, wie bei stark überzeichneten Neuemissionen, bei Verdacht auf Insiderhandel oder bei gravierenden Veränderungen der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse einer AG ( z. B. hohe Verluste oder anstehendes Insolvenzverfahren).
IV. Zur Kennzeichnung der Marktlage der einzelnen Papiere wird der Kurs im Amtlichen Kursblatt i. d. R. durch Kurszusätze und -hinweise näher erläutert, die v. a. Angebot und Nachfrage betreffen.

 

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