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bilaterales Monopol

Ein b. M. liegt vor, wenn sich ein Anbieter und ein Nachfrager gegenüberstehen, die beide über keine Alternativen verfügen. Näherungsweise kommt diese Marktform auf Arbeitsmärkten vor (Tarifverhandlungen). - In diesem Fall läßt sich der Preis theoretisch nicht genau bestimmen, sondern lediglich eingrenzen. Diese Grenzen erhält man, wenn man zum einen dem Anbieter die Rolle des Monopolisten und dem Nachfrager diejenige des Mengenanpassers zuordnet und zum anderen - bei der umgekehrten Machtkonstellation - den Anbieter als Mengenanpasser und den Nachfrager als Monopsonisten betrachtet:
Im ersten Fall kann die Angebotsfunktion als Grenzkosten-Funktion interpretiert werden (analog zum Mengenanpasser-Fall auf der Angebotsseite), so daß ihr Schnittpunkt mit der Grenzerlös-Funktion zum Monopolpreis p* führt (Monopol). Im zweiten Fall kommt es zum Monopsonpreis p' (Monopson). Im b. M. gilt mithin p* >p>p'. In der Graphik führen p* und p' zur gleichen Menge, was im allgemeinen nicht gegeben sein muß. Ob der Preis näher bei p* oder p' liegt, hängt vom Verhandlungsgeschick der Kontrahenten (Kontraktkurve) oder sonstigen Umständen (wie z. bilaterales Monopol Zeitdruck) ab.

 

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