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Grenzkosten

die bei Vergrößerung der Produktionsmenge für Herstellung der letzten Produktionseinheit verursachten Mehrkosten. Wird die in Produktionseinheiten gemessene Beschäftigung (x) einer Unternehmung um eine Einheit vermehrt, so steigen hierdurch die Gesamtkosten (K) um einen bestimmten Betrag; dieser Betrag ist gleich den "G.", den zusätzlichen Kosten für die letzte Produkteinheit. - Mathematisch werden die Grenzkosten aus dem Quotienten K/x abgeleitet, indem der Quotient für sehr kleine Werte von x (x —> o) gebildet wird, wobei der Differentialquotient


entsteht. - Vgl. auch Grenzprinzip. - Analytisch betrachtet sind die Grenzkosten gleich dem Steigungsmaß der Gesamtkostenfunktion für eine bestimmte Ausbringungsmenge. Diese ist graphisch darstellbar durch die Steigung der Tangente an die Gesamtkostenkurve. Der aufsteigende Ast der G.-Kurve ist vom Minimum der durchschnittlichen variablen Kosten an bei vollständiger Konkurrenz gleich der Angebotskurve; bei unvollkommener Konkurrenz dient sie zur Bestimmung des Cournotschen Punktes (monopolistische Preisbildung). Die Grenzkosten sind wichtig zur Bestimmung der Preisuntergrenze und stellen die Grundlage für die Grenzplankostenrechnung und die Verfahren des Operations Research, in denen Kosten relevant sind, dar. - Vgl. auch Kostentheorie.

 

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