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Mehrkosten

1. Begriff: a) Mehrkosten i. w. S.: Die über einen verglichenen Kostenwert (z. B. Eigenfertigungskosten) hinausgehenden Kosten, z. B. Mehrkosten des Fremdbezugs; b) Mehrkosten i. e. S.: Die über die geplanten Kosten hinausgehenden Kosten, z. B. die Kosten für Fertigungsausschuß, Zeit- und Lohnüberschreitungen, Materialnachforderungen, fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten und Schwund bei lagernden Rohstoffen. - Vgl. auch Abweichungen. - 2. Außergewöhnliche Mehrkosten erheblicher Höhe können als Verluste aus Wagnissen behandelt werden. - Vgl. auch Nacharbeitskosten.

 

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