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öffentliche Aufträge

von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen Personen des öffentlichen Rechts (klassische öffentliche Auftraggeber) zu vergebende Aufträge zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen (öffentliche Auftragsvergabe). Wirtschaftliche Bedeutung: in der EU 15 % des Bruttosozialproduktes.

 

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