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Monopol

1. Begriff: Marktform, bei der auf der Seite des Angebots und/oder der Nachfrage nur ein Verkäufer oder Käufer vorhanden ist (Angebotsmonopol, Nachfragemonopol oder bilaterales M.). Der Monopolist steht einer Preis-Absatzfunktion gegenüber, die gleichzeitig die Gesamtnachfragefunktion des Marktes ist; sein Aktionsparameter ist entweder der Preis oder die Menge. Die notwendige Gewinnmaximierungsbedingung lautet: Grenzkosten = Grenzerlös (monopolistische Preisbildung). - 2. Arten: a) Natürliche Monopol - b) Rechtliche Monopol durch den Staat (z. B. Post oder Brandtweinmonopol) oder durch Gesetze (z. B. Patentrecht). - c) Wirtschaftliche Monopol durch Vertrag (sog. Kollektivmonopole Trust, Kartell) oder originär (z. B. Kunstwerke oder schöne Seegrundstücke). - 3. Beurteilung: a) Bei einem Vergleich der Marktversorgung zwischen dem Monopol und vollkommener Konkurrenz wird oft behauptet, der Monopolpreis liege über dem bei vollständiger Konkurrenz. Diese Aussage ist aber nur unter der Prämisse gleicher Kostenfunktionen richtig. - b) Temporäre Monopolstellungen sind als incentive in einer dynamischen Wirtschaft notwendig und erwünscht. Jedoch besteht die Gefahr, daß Unternehmen versuchen, aus der temporären eine dauerhafte Monopolstellung zu machen (Wettbewerbstheorie).

 

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